Gewährleistung

Wichtige Informationen zu Garantie und Gewährleistung
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garantieGewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 2 Jahre, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzt werden. In diesem Zeitraum kann der Kunde gegenüber dem Verkäufer Mängel geltend machen, die bereits beim Kauf der Ware bestanden haben. In anderen Worten, der Verkäufer sichert in diesem Zeitraum die Mängelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt des Verkaufes zu. Dabei sind noch folgende beiden Fälle zu unterscheiden:

Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf nimmt man an, ein Mangel habe auch bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden. In diesem Fall ist der Verkäufer zum Nachweis verpflichtet, dass die Ware beim Kauf fehlerfrei war.

Ab 6 Monate nach dem Kaufdatum dreht sich die Beweislast um, nun muß der Käufer gegenüber dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hatte.

Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nur gegenüber dem Verkäufer, nicht aber dem Hersteller geltend gemacht werden.

Garantie

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und garantiert die Funktionsfähigkeit der Ware (und nicht einen bestimmten Zustand) während eines vorgegebenen Zeitraums. Garantieansprüche sind vom Kunden direkt an den Hersteller zu richten. Bei der einem Garantiefall muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Abwicklung von Garantiefällen

Garantieansprüche werden vom Käufer gegenüber dem Hersteller einer Ware geltend gemacht. Gerne unterstützen wir Sie bei einem eventuellen Garantiefall zu folgenden Konditionen:

Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation und dem nötigen Schriftverkehr mit dem Hersteller. Arbeitszeit stellen wir Ihnen dafür nicht in Rechnung falls die Waren über uns bezogen wurden und noch ein Garantieanspruch besteht.

Wir organisieren den Transport/Versand der Waren zum Selbskostenpreis, d.h. wir geben Portokosten etc. ohne Aufschläge direkt an Sie weiter.